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Es ist vollbracht: Das Gute-Kita-Gesetz hat die politischen Hürden genommen. Nach dem Bundestag stimmte auch der Bundesrat zu. Somit können die 5,5 Milliarden Euro in den nächsten vier Jahren vom Bund an die Länder fließen. Das Gesetz kann jetzt zum 1. Januar 2019 in Kraft treten und die ersten finanziellen Mittel (500 Millionen Euro für 2019) freigegeben werden. Diese zusätzlichen Mittel vom Bund sollen den Kitas zugutekommen. Die Länder entscheiden selbst wie sie die Mittel einsetzen. Da die Finanzierung des Gute-Kita-Gesetzes anders finanziert wird, als der Digitalpakt für Schulen, ist keine Grundgesetzänderung notwendig. Die Finanzierung läuft über die Umsatzsteuereinnahmen. Das Familienministerium wird mit allen 16 Ländern sogenannte Zielvereinbarungen aushandeln. So soll sichergestellt werden, dass das Geld wirklich in die Kitas fließt und nicht anderweitig verwendet wird.

Dass mehr Geld für die Kitas z. V. gestellt wird, ist eine gute Sache. Das Ziel ist die pädagogische Betreuung zu verbessern. Aber wie fast immer, gibt es auch einen Haken. So ist die finanzielle Unterstützung des Bundes für den Zeitraum ab 2019 bis 2022 ausgelegt. Und was wird dann?

Adventsgeschenk der besonderen Art: Seit Ende November können Mittel für die Verbesserung der schulischen Verpflegungssituation gestellt werden. Es wurden zwei Förderprogramme (FÖPS I und II), sowie die niedrigschwellige „Frische-Offensive“ entwickelt. Was muss getan werden um an die finanziellen Mittel zu gelangen?

Wir haben einen Fachkräftemangel in den Kitas. Dieses Problem ist erkannt. Quereinsteiger*innen können das Problem nicht lösen, aber abmildern. Zu diesem Ergebnis kommt eine von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Studie des Deutschen Jugendinstituts (DJI). Sie zeigt auf, dass oft gute Erfahrungen gemacht werden. Es müssen aber auch die Voraussetzungen geschaffen werden.

Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird im Wettbewerb um Fachkräfte immer bedeutsamer. Dessen werden sich immer mehr Firmen bewusst. Um attraktiver für Fachkräfte mit Kindern zu sein, bewerben sie sich u. a. für das "Hamburger Familiensiegel".

Die Abstimmung über den Bundeshaushalt 2019 steht bevor. Der richtige Zeitpunkt noch einmal einen Appell an die Fraktionsvorsitzenden und Familienpolitiker im Bundestag zu richten. „Der Erfolg des geplanten, sogenannten „Gute-Kita-Gesetzes“ hänge davon ab, „ob die zu ergreifenden Maßnahmen wie die Verbesserung des Fachkraft-Kind-Schlüssels auch dauerhaft finanziert werden“,