Die Kita Hygieneempfehlungen wurden erneut überarbeitet - nun liegt die 7. Fassung vor. Diese ersetzt die seit dem 21. Januar 2021 gültige 6. Fassung.

Verbindliche Handlungsempfehlungen im Umgang mit dem Coronavirus
für Kindertageseinrichtungen – Fassung VII

Die Ausführungen greifen häufig gestellte Fragen aus der Praxis auf und gehen
auf gesetzliche Regelungen ein. Um einen schnellen Überblick über die relevanten Punkte zu erhalten, sind die Handlungsempfehlungen nach zentralen Themen gegliedert,

Besonders zu beachten, sind vor allem die Änderungen unter IV. Arbeitsschutz, Hygieneregeln. 

Gliederung:

  1. Allgemeines
  2. Kinderbetreuung
  3. Krankheitsanzeichen
  4. Arbeitsschutz / Hygieneregeln
  5. Testmöglichkeiten für Beschäftigte in Kitas

Im Begleitschreiben der Sozialbehörde an die Kitas wird betont, dass - auch bei der fortgeführten Bezeichnung "Empfehlungen" - sich die Vertragspartner*innen des Landesrahmenvertrages (Träger/Verbandsvertreter*innen und Behörde) darauf verständigt haben, dass diese "verbindlich" sind und somit als hygienerechtliche Bestimmung Gegen-stand der aktuellen Hamburgischen Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-virus SARS-CoV-2 anzusehen sind.

Die Handlungsempfehlungen - und weitere Informationen - finden Sie hier: https://www.hamburg.de/infos-fuer-kitas/